Gabensammlung am Sonntag?

Gabensammlung am Sonntag?

Wer dieses Frage anführt, weist auf das Wort in 1. Korinther 16,2 hin: „An jedem ersten Tag der Woche lege ein jeder von euch bei sich etwas zurück und sammle an, soviel ihm möglich ist, damit die Sammlung nicht erst dann geschieht wenn ich komme!“
Dieser Hinweis spricht nicht von einer gottesdienstlichen Versammlung oder einer kirchlichen Feier mit Kollektensammlung. Der Text lautet: „Lege bei sich selbst ein jeglicher unter euch zurück!“
Dächsels Bibelwerk setzte in Klammern dahinter: „Daheim in seinem Hause!“ Es ist hier nicht von einer öffentlichen Sammlung die Rede, sondern von einem Zurücklegen eines bestimmten Geldbetrages im eigenen Hause für eine zu erwartende Sammlung von Liebesgaben. Paulus schrieb, „auf daß nicht wenn ich komme, dann erst die Sammlung geschieht“.
Langes Bibelwerk bemerkt zu dieser Stelle ganz richtig: „Da nichts vom Niederlegen in der Gemeindeversammlung gesagt wird, so folgt aus dieser Stelle nicht, daß die Gemeinde an diesem Tage zusammengekommen ist!“
Mit dem guten Rat an jedem Wochenanfang der armen Schwestern und Brüder in Jerusalem zu gedenken und für sie zu Hause eine Gabe beiseite zu legen, brachte Paulus Stetigkeit und Ordnung in die Sammlung. Auf diese Weise schuf er die Voraussetzungen zu einem guten Sammlungsergebnis, das den notleidenden Gläubigen in der Provinz Judäa zugute kam. Mit dieser Aufforderung wird jedoch in keiner Weise die Sonntagsfeier bewiesen oder vom Apostel empfohlen oder eingeführt. Dass die Gläubigen am ersten Tag der Woche bei sich zu Hause eine Liebesgabe beiseite legen sollten, ist kein Hinweis für eine Sonntagsheiligung in urchristlicher Zeit. Wenn jemand die Gewohnheit hat, an jedem Zahltag einen bestimmten Betrag in die Reisekasse zu legen, nehmen wir auch nicht an, dass er den Zahltag feiert.
Schon der Kirchenhistoriker J.A.W. Neander bemerkte hierzu: „Alles würde sich hier hinlänglich erklären, wenn man auch nur an einen im bürgerlichen Leben gewöhnlichen Wochenanfang dächte!“ (Kirchengeschichte, Bd. 1, S. 339, Anmerkung 1) 

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